Explorations

Future Paths of Phenomenology

1st OPHEN Summer Meeting

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197441

Gewalt

Rüdiger Peuckert

pp. 114-117

Abstract

Ausübung physischen oder psychischen Zwanges. Alle Macht- und Herrschaftsverhältnisse sind gekennzeichnet durch den Besitz und die Anwendung von G. Max Weber (1864–1920) definiert den Staat als denjenigen Verband, der "das Monopol legitimer Gewaltsamkeit" besitzt. Die Staats-G. äußert sich als gesetzgebende G. (Legislative), ausführende oder vollziehende G. (Exekutive) und rechtsprechende oder richterliche G. (Judikative). Ein Kennzeichen des Rechtsstaates ist die Trennung der staatlichen Gesamt-G. (G. en- Teilung) und der staatlichen Funktionen mit dem Ziel, ein Höchstmaß an wechselseitiger Kontrolle zu erreichen und eine Machtkonzentration bei wenigen zu verhindern.

Publication details

Published in:

(1992) Grundbegriffe der Soziologie. Wiesbaden, Verlag für Sozialwissenschaften.

Pages: 114-117

DOI: 10.1007/978-3-663-14856-2_42

Full citation:

Peuckert Rüdiger (1992) „Gewalt“, In: , Grundbegriffe der Soziologie, Wiesbaden, Verlag für Sozialwissenschaften, 114–117.